für Lieferungen und Leistungen
an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen
I. Allgemeines
1) Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen mir und meinen Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme meiner Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, als angenommen. Gegenbestätigungen meiner Kunden unter Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ich ihnen nicht nochmals nach Eingang bei mir ausdrücklich widerspreche.
2) Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.
3) Die Rechte des Kunden aus dem mit mir geschlossenen Vertrag sind nicht übertragbar.
4) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages.
5) Ich speichere im Rahmen der Geschäftsverbindung erforderliche personenbezogene Daten gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz.
II. Angebot
1) Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit meiner schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, auch Angaben der Lieferwerke, sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und mir ausdrücklich vereinbart wird.
3) An den zum Angebot gehörenden Unterlagen sowie Modellen behalte ich mir das Alleineigentum und Urheberrecht vor.
4) Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot.
III. Auftragsbestätigung
1) Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich der meiner Mitarbeiter bedürfen zur Rechtswirksamkeit meiner schriftlichen Bestätigung. Meine Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 BGB liegen nur dann vor, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind.
2) Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.
3) Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin bin ich berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitpunkt von mehr als vier Monaten liegt.
IV. Lieferung
1) Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr mit der Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist, über. Mein Kunde ist verpflichtet, soweit dies technisch erforderlich ist, die zum Abladen erforderlichen Gerätschaften oder Mitarbeiter zu stellen.
2) Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbständige Lieferung. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt mir vorbehalten.
3) Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mangelfreiheit zu prüfen.
4) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
5) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen mich, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes oder sonstiger Umstände gleich, die ich nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei mir, dem Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, bin ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mein Kunde kann von mir die Erklärung verlangen, ob ich innerhalb angemessener Frist liefern oder zurücktreten will. Erkläre ich mich innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde seinerseits hinsichtlich des nicht erfüllten Teiles der Lieferung zurücktreten.
6) Meine Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt vollständiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Verzögerung oder Nichtbelieferung ist durch mich verschuldet.
7) Ich bin berechtigt, zu Lasten des Kunden eine Transport- und Bruchversicherung abzuschließen. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich nach Art und Umfang beweiskräftig zu bestätigen.
8) Von mir gelieferte Ware wird nur in einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit mir bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Freiwillig zurückgenommene Ware wird je nach Zustand, abzüglich von mindestens 15% Kostenanteil gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt, sobald ich die Gutschrift des Herstellers erhalte. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.
V. Gewährleistung und Haftung
1) Meine Haftung richtet sich ausschließlich nach den nachstehenden Bestimmungen.
2) Offensichtliche Mängel müssen mir unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch mich bereit zu halten bzw. mir auf Verlangen zuzusenden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist jedwede Gewährleistungsansprüche mir gegenüber aus.
3) Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichte ich nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge des Kunden nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
4) Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht im Einzelfall eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart wird oder der Hersteller länger gewährleistet, sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
5) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften und wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefere ich nach meiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessere auf meine Kosten nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen mich, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.
6) Sachschadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen mich als auch meine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder bei vertraglichen Hauptleistungspflichten fahrlässig verursacht wurde oder es sich um Sachschadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen handelt. In jedem Fall beschränkt sich meine Sachschadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% des Rechnungswertes der von mir gelieferten Ware, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
7) Ich bin zur Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Kunde den unter Berücksichtigung eines Mangels geschuldeten Kaufpreisteil nicht bezahlt hat.
8) Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, oder gebrauchte Ware, wird insoweit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
VI. Zahlung
a) Zahlungsbedingungen
2) Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoberechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgebend.
3) Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks bin ich nicht verpflichtet. Wechsel nehme ich nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für recht zeitige Einlösung und Protesterhebung übernehme ich keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
4) Ich bin berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werde den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so bin ich berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
5) Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird.
6) Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit diese Zurückbehaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
b) Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfristen und sonstigem vertragswidrigen Verhalten meines Kunden stehen mir nach Invollzugsetzung folgende Rechte zu:
1) Von allen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, meinen Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen,
2) Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum von mindestens 3% über Bundesbankdiskontsatz zu berechnen,
3) weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
c) Veränderungen in der Inhaberschaft, der Geschäftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind mir unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Derartige Veränderungen in der Person oder den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden berechtigen mich nach meiner Beurteilung und Wahl:
-
Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen. Dies gilt auch für hereingenommene Wechsel,
-
bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung der bestehenden Verträge zu verweigern.
d) Meinen Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass mir kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Eigentumsvorbehalt
1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die mir aus jedem Rechtsgrund gegen meine Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden mir die folgenden Sicherheiten gewährt, die ich auf Verlangen nach meiner Wahl freigeben werde, soweit ihr Wert meine Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
2) Die Ware bleibt mein Eigentum. Verarbeitung oder Montage erfolgen stets für mich als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für mich.
Erlischt mein (Mit-)Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf mich übergeht. Der Kunde verwahrt mein (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der mir (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3) Mein Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt im vollen Umfang an mich ab. Meine sämtlichen Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von mir stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei mir bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Ich ermächtige den Kunden widerruflich, die an mich abgetretenen Forderungen für meine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf mein Eigentum hinweisen und mich unverzüglich benachrichtigen.
5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug – bin ich berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche meines Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch mich liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1) Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz meiner Firma.
2) Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz meiner Firma ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus meinen Rechtsbeziehungen zu meinen Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen und die zwischen mir und meinen Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.
INDU.PAC Dip.-Ing. (FH) Thomas Wagner, Chemnitzer Straße 6,
08294 Lößnitz
Stand: Januar 2022